01.06.01.15 (Nordrhein-Westfalen) Durchführen von umfassenden kaufmännischen Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen
- Laufende Nr
- 43
- SYS_1
- 01
- SYS_2
- 01.06
- SYS_3
- 01.06.01
- SYS_4
- 01.06.01.15
- ORGEINHEIT
- Rechnungswesen
- UNB
- Finanz- und Rechnungswesen
- AUFGFAM
- Umfassende kaufmännische Aufgaben
- ERAAA
- Durchführen von umfassenden kaufmännischen Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 14
- Mitte
- E 9
- NRW
- EG 14
- NS
- 11
- NV
- EG 9
- SAC
- E 11
- SAH
- E 9
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Planen und Überwachen von Kosten und Leistungen
Nach wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsleitung betriebswirtschaftliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben durchführen. Im Rahmen der Periodenplanungen Leistungen (Umsätze, Bestandsveränderungen usw.), Kosten (Einzel- und Gemeinkosten) entsprechend Produktionsprogramm, Investitionsplanung, Kapazitätsplanung, Tarifentwicklung usw. planen. Betriebswirtschaftliche Kenndaten über Produktivität, Rentabilität, Kapitalbindung usw. ermitteln. Ursachen der Abweichung zwischen Soll- und Ist-Werten ermitteln, Maßnahmen für Kostensenkungen vorschlagen und abstimmen.
Planen und Überwachen von Finanzierungen
Akkreditive, Inkassogeschäfte, Wechselgeschäfte abwickeln. Vertragsentwürfe auf die Notwendigkeit zur Beibringung der Dokumente (z.B. Ursprungszeugnisse, Zollerklärungen, Frachtbriefe, Akkreditive) überprüfen und erforderliche Dokumente bereitstellen. Eingehende Akkreditive auf sachliche Richtigkeit, Realisierbarkeit in Bezug auf Fristen und Vertragskonformität prüfen, notwendige Ergänzungen veranlassen. Zusätzliche Sicherheiten (z.B. Hermesdekkung) einholen. Fristen in Bezug auf Verfall, Versandtermine, Dokumentenvorlage überwachen. Versandfreigabe erteilen. Versanddokumente, Bescheinigungen, Rechnungen u.A., Zertifikate auf Übereinstimmung mit Vertrag prüfen, Berichtigungen veranlassen. Einhaltung der Kreditlimits und Zahlungen überwachen. Abrechnungen der Banken auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen. Aufgrund der Kreditlinien Anträge für Ausfuhrdeckung stellen.
Durchführen von Wirtschaftslichkeits- rechnungen
Bei Investitionen und neuen Produkten Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach betriebsüblichen Verfahren durchführen. Für den Wirtschaftsplan Abgrenzungsrechnungen durchführen, Planzahlen für den Finanzmittelbedarf (z.B. aufgrund von Investitionsvorhaben) erarbeiten. Auswirkungen von geplanten Kostensenkungsmaßnahmen auf Kostenstruktur, Kapazitätsauslastung, Kapitalrückfluss, Rentabilität, Stückkosten, Ergebnisse usw. analysieren und kommentieren.
Vorbereiten von Abschlüssen
Für die Erstellung periodischer Abschlüsse Bewertungsgrundsätze ausarbeiten und Bewertungen durchführen. Wertberichtigungen, Rückstellungen und Abgrenzungen unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte durchführen. Interne Berichterstattung vorbereiten, Detailberichte erstellen und Entwicklung kommentieren/werten. Bei der Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz einzelne Bilanzposten unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften umbewerten, Spenden und
Beiträge auf steuerliche Absetzbarkeit prüfen. Für die Wirtschaftsprüfer Entwicklung von Bilanzposten darstellen, erläutern.
BBG
| 1.1 Arbeitskenntnisse | Stufe | Punkte |
|---|---|---|
| 1.2 Fachkenntnisse Wegen den umfassenden betriebswirtschaftlichen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben sowie wegen der Vorbereitung von periodischen Abschlüssen abgeschlossene einschlägige Fachhochschulausbildung, z.B. Dipl.-Betriebswirt (FH). | 11 | 94 |
| 1.3 Berufserfahrung Wegen sicherer Beherrschung der Komplexität und des Umfanges aller Teilaufgaben mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Planung von Kosten und Leistungen, die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die Kommentierung und Bewertung der Geschäftsentwicklung, die Bewertung von Kostensenkungsmaßnahmen sowie die Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz erfordern einen erheblichen Umfang an Spielraum bei der Aufgabenerfüllung. | 5 | 40 |
| 3. Kooperation Umfangreiche Planungen, das Beurteilen und Bewerten von Wirtschaftlichkeitsrechnungen sowie die Darstellung und Erläuterung der Entwicklung von Bilanzpositionen erfordern regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowie ständige Abstimmungen mit den zuständigen Bereichen. | 4 | 15 |
| 4. Mitarbeiterführung | Kein Führen erforderlich. 1 | 0 |
| Summe Punkte | 161 |